Fotografie
Geschichte in Bildern

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsbereich 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Fotografen Marina Lorenzen und dem Kunden (Auftraggeber) über die Erstellung von Fotoaufnahmen.

2. AUFTRAG
(1) Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben der Auftragnehmerin vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Brautpaar am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil der Fotografin. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.
(2) Änderungen am Auftrag während oder nach Beginn der Produktion sind mit der Berechnung eines entsprechenden Mehraufwandes verbunden. Bereits begonnene Leistungen sind wie vereinbart voll zu vergüten

3. VERGÜTUNG UND ZAHLUNG
(1) Die Auftraggeber verpflichten sich zur Übernahme der vereinbarten Kosten.

(2) Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% der voraussichtlichen Kosten zu leisten (wird mit dem Gesamtbetrag verrechnet.) Dieser Betrag wird nach Vertragsabschluss sofort fällig, der Restbetrag nach Rechnungsstellung und vor der Bildübergabe. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.

(3) Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist die Fotografin berechtigt, den Mehraufwand mit 100 Euro / Sunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.
(4) Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen, Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für die Fotografin bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist die Fotografin dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.

4. NUTZUNGS- UND URHEBERRECHTE
(1) Der Fotografin stehen die Urheberrechte an den von ihren angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den von der Fotografin angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.
(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstigen Manipulationen.
(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(5) Bei Veröffentlichungen im Internet und in sozialen Netzwerken durch die Auftraggeber ist mind. einmalig ein Verweis auf die Urheberschaft der Fotografin (Website www.dieloriefotografie.de Instagram: @die.lorie) zu platzieren.
(6) Den Auftraggebern ist die Vervielfältigung und Bearbeitung im Sinne von § 60 UrhG nur dann gestattet, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Rechte von der Fotografin übertragen worden sind. Die Anwendung von § 60 UrhG wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(7) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.

5. ABNAHME / LIEFERUNG / EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Die Fotografin liefert die fertig bearbeiteten Bilddateien im JPG-Format innerhalb von max. 6 Wochen nach dem Fotoshooting.
Die Auftraggeber erhalten einen Zugang zu einer passwortgeschützten Onlinegalerie mit allen verwertbaren Bildern in  mindesten Webauflösung. Die Auftraggeber erklären sich ausdrücklich einverstanden damit, dass sämtliche, beim Fotoshooting angefertigten, Lichtbilder auf der Onlinegalerie hochgeladen und dort gespeichert werden. (Näheres regelt meine Datenschutzerklärung, die Gegenstand dieses
Vertrages ist.) Des Weiteren können Zusatzleistungen wie beispielsweise Fotoalbum, Erinnerungsbox und/oder USB-Sticks dazu gebucht werden. 
(2) Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Lichtbilder und Lichtbildwerke im Eigentum der Fotografin.
(3) Die Leistungen der Fotografin gelten als ohne Vorbehalt abgenommen, wenn die Auftraggeber die erhaltenen Lichtbilder oder Lichtbildwerke zu der vorgesehenen Verwendung nutzen, ohne die Fotografin auf etwaige Mängel hinzuweisen.
(4) Die Fotografin ist berechtigt, auf den von ihr erstellten Lichtbildern und Lichtbildwerken auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass den Auftraggebern hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

6. VERTRAGSSCHLUSS / KÜNDIGUNG
(1) Der Vertrag tritt in Kraft und das Datum ist verbindlich gebucht, wenn die Auftraggeber der Fotografin den Vertrag auf dem Postweg oder per E-Mail unterschrieben bis spätestens zwei Wochen nach erhalt zugesendet haben.
Ist dies nicht der Fall, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Gleiches gilt für die nicht rechtzeitige Zahlung der Terminreservierungsgebühr.
(2) Erfolgt eine Absage/Kündigung des Auftrages durch die Auftraggeber, aufgrund nicht von der Fotografin zu vertretenen Gründen, so bleiben die Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes in nachstehendem Umfang verpflichtet:
- Bis zu drei Monate vor Beginn des Auftrags, sind die Auftraggeber zur Zahlung der Terminreservierungsgebühr verpflichtet; diese wird von der Fotografin einbehalten. Die weitere Vergütung wird nicht fällig.
- Erfolgt die Kündigung weniger als ein Monat vor Beginn des Shootings, steht der Fotografin die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu.
- In allen vorgenannten Fällen bleibt es den Auftraggebern unbenommen nachzuweisen, dass der Fotografin kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. HAFTUNG
(1) Die Fotografin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fotografin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Fotografin in demselben Umfang.
(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
(3) Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen
in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, befreien die Fotografin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung. In diesen Fällen ist die Fotografin nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Die Fotografin wird im Falle höherer Gewalt die Auftraggeber unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten, eine bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr unmittelbar erstatten und sich dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

8. RECHTE AM EIGENEN BILD/EINRÄUMUNG VERÖFFENTLICHUNGSRECHTE
(1) Für die Fotografin ist es wichtig, Bilder von Shootings zu veröffentlichen, um andere potenzielle Kunden von der Qualität ihrer Arbeit überzeugen zu können. Die Auftraggeber erklären hiermit, dass sie mit einer Veröffentlichung der, bei dem Shooting entstandenen, Aufnahmen durch die Fotografin sowohl in Print- als auch in digitalen Medien zur
Bewerbung der Leistungen der Fotografin einverstanden sind. Die Fotografin darf die Fotos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies als Eigenwerbung für die Fotografin dient.
(2) Die Auftraggeber stellen sicher, dass alle Personen, deren Abbildung von ihrem Auftrag erfasst werden, mit der Anfertigung einer entsprechenden Aufnahme ihres Abbildes einverstanden sind. Einschränkungen hinsichtlich der Verwertung solcher Aufnahmen teilen die Auftraggeber der Fotografin vor Beginn des Shootings unaufgefordert mit.


9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam und bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des U.N.-Kaufrechts, soweit nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Auftraggeber, der Verbraucher ist, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.
(5) Gegenstand dieser Bestimmungen werden auch die, auf der Webseite nachzulesenden Datenschutzbestimmungen.








 
 
 
 
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